Gnadenbrothunde
Bei einem sog. Gnadenbrothund handelt es sich um einen Hund, der bereits sehr alt ist und/oder eine Behinderung oder Erkrankung, und somit erschwerte Vermittlungschancen hat. Wir möchten auch diesen betroffenen Tieren gerne helfen, um ihnen eine noch reelle Chance auf eine würdevolle Restzeit zu ermöglichen. Für unsere Gnadenbrothunde erheben wir eine verminderte Schutzgebühr in Höhe von € 100,- um lediglich die Transportkosten abdecken zu können.
In vereinzelten Gnadenfällen verzichten wir vollständig auf die Erhebung einer Schutzgebühr, z.B. wenn eine Ausreisepatenschaft für einen Gnadenhund gespendet wurde. Bei Gnadenhunden, die ohne Schutzgebühr/Transportkostenabdeckung vermittelt werden, behalten wir uns jedoch vor, eine Kaution in Höhe von € 150,- zu erheben. Nach Ausreise/Aufnahme des adoptierten Hundes, wird die Kaution in voller Höhe an den Adoptanten zurückerstattet.
Eine Gesamtübersicht unserer zu vermittelnden Hunde finden Sie hier: Vermittlungshunde Heimatlose Hunde e.V.